FGM/C - Zentrale Anlaufstelle Baden-Württemberg

Sind Sie von FGM/C bedroht oder haben überlebt?

Als Koordinierungsstelle der landesweiten zentralen Anlaufstelle für von Genitalverstümmelung und Beschneidung (FGM/C) bedrohte und betroffene Frauen und Mädchen in Baden-Württemberg bietet Sompon Socialservices Baden-Württemberg e.V. Ihnen kompetente Beratung zum Thema weibliche Genitalverstümmelung und kann Sie bei Bedarf an unsere Kooperationspartner mit weitreichender Fachkenntnis weiter vermitteln.

Auch Fachkräfte und Behörden können gerne jederzeit bei uns Informationen und Unterstützung anfordern.

Kontakt zur Ersthilfe und für Fachkräfte

Landesweite zentrale Anlaufstelle für von FGM/C bedrohte und betroffene Frauen und Mädchen in Baden-Württemberg

Information. Unterstützung. Vernetzung.

Die zentrale Anlaufstelle für von FGM/C bedrohte und betroffene Frauen und Mädchen in Baden-Württemberg informiert, berät, unterstützt und bietet weitreichende Vernetzung bei allen Fragen rund um weibliche Genitalverstümmelung/Beschneidung (FGM/C).

Wir bilden einen Verbund von Fachkräften aus unterschiedlichen Bereichen und setzen uns für das Recht auf körperliche Unversehrtheit durch Prävention, Beratung und Gesundheitsversorgung ein.

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Was ist FGM/C?

FGM/C (Female Genital Mutilation and Cutting) ist eine schwere Menschenrechtsverletzung, bei der Teile des weiblichen Genitals entfernt oder verletzt werden. 

Sie verstößt gegen viele internationale, europäische sowie nationale Gesetze und gilt auch gemäß der Kinderrechtskonvention als Kindesmisshandlung.

Laut den aktuellen Angaben
von Unicef...

… sind weltweit mindestens 200 Millionen Mädchen und Frauen von weiblicher Genitalverstümmelung & – beschneidung (FGM/C) betroffen. Mehr als vier Millionen Mädchen weltweit sind jährlich von weiblicher Genitalverstümmelung bedroht. Mädchen und Frauen in allen Altersklassen sind von der Praktik betroffen. Bei manchen Mädchen wird der Eingriff in der ersten Lebenswoche, bei anderen erst während der Pubertät oder bei Eheschließung durchgeführt. Im Durchschnitt sind Mädchen zwischen 4 und 14 Jahre alt. Betroffene von Genitalverstümmelung können auch Mädchen und Frauen werden, die in Deutschland geboren sind. Eine von dem Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebene Untersuchung zeigt, dass die Zahl der weiblichen Genitalverstümmelungen in Deutschland seit 2017 um 40% gestiegen ist.

(Quelle: https://data.unicef.org/topic/child-protection/female-genital-mutilation/)

Einer Untersuchung von Terre des Femmes aus dem Jahr 2022 zufolge sind über 104.000 Frauen in Deutschland von der Menschrechtsverletzung durch FGM/C betroffen und bis zu 17.721 Mädchen akut gefährdet. Seit September 2013 wird die Verstümmelung weiblicher Genitalien als eigener Strafbestand gemäß §226a Strafgesetzbuch (StGB) eingestuft und kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 15 Jahren geahndet werden. Wie viele Frauen und Mädchen in Baden-Württemberg leben, die von der schweren Menschenrechtsverletzung betroffen sind, lässt sich nicht sicher sagen. Der Dunkelziffer-Statistik von 2022 zufolge, welche vor allem auf Schätzungen beruht, sind in Baden-Württemberg ca. 10.772 Frauen und Mädchen betroffen und 1.542 Mädchen gefährdet. (Quelle: https://frauenrechte.de/images/aktuelles/2022/FGM/2022_Dunkelzifferscha%CC%88tzung_final.pdf)