Zentrale Anlaufstelle für Betroffene von weiblicher Genitalverstümmelung in Göppingen eröffnet
PRESSEMITTEILUNG Nr. 018/2023 - MINISTERIUM FÜR SOZIALES, GESUNDHEIT UND INTEGRATION PRESSESTELLE
Um möglichst viele Betroffene umfassend beraten und begleiten zu können, wird die zentrale Anlaufstelle FGM/C durch die Kooperation mehrerer Organisationen aus dem Land fachlich sehr vielfältig aufgestellt sein. Die Koordinierung des Modellprojekts übernimmt der Verein „Sompon Socialservices Baden-Württemberg“. Daneben sind auch die Vereine „Fraueninformationszentrum FiZ beim VIJ Württemberg“, „Wildwasser Stuttgart“, „YASEMIN der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart“ und das „Freiburger Zentrum für Frauen mit Genitalbeschneidung“ der Universitätsfrauenklinik Freiburg beteiligt.
Die Zahlen steigen
Die Zahl der Opfer weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland ist seit 2017 um 40 Prozent gestiegen. Dies ergab eine Untersuchung des Bundesfamilienministeriums. Demnach sind 66.707 Frauen in Deutschland von der Menschenrechtsverletzung betroffen. Diese deutliche Steigerung wird vor allem darauf zurückgeführt, dass mehr Menschen aus Herkunftsländern, in denen weibliche Genitalverstümmelung praktiziert wird, in diesem Zeitraum nach Deutschland gekommen sind. Die meisten betroffenen Frauen kommen aus Eritrea, Somalia, Indonesien, Ägypten und dem Irak.
Laut den aktuellen Angaben von UNICEF sind weltweit mindestens 200 Millionen Mädchen und Frauen von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen. Jährlich sind mehr als vier Millionen junge Mädchen im Alter von vier bis 14 Jahren von der Gefahr weiblicher Genitalverstümmelung bedroht – die Dunkelziffer ist allerdings sehr hoch.
Hintergrundinformationen:
Seit 2013 wird die Verstümmelung weiblicher Genitalien als eigener Straftatbestand gemäß § 226 a Strafgesetzbuch (StGB) eingestuft und kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünfzehn Jahren bestraft werden.
Die Bundesregierung hat im Jahr 2022 den Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung veröffentlicht. Dieser informiert über die Strafbarkeit von weiblicher Genitalverstümmelung – auch bei einer Durchführung im Ausland – und über den möglichen Verlust des Aufenthaltstitels. Er dient vor allem dem Schutz vor weiblicher Genitalverstümmelung in den Herkunftsländern während der Ferienzeiten und kann im Reisepass mitgeführt werden. Er kann den Familien helfen, sich dem gesellschaftlichen und familiären Druck in den Herkunftsländern entgegen zu stellen. Zielgruppe sind primär die bedrohten Mädchen und ihre Familien. Weiterhin dient der Schutzbrief aber auch zur allgemeinen Aufklärung.